BO Kraft

Unsere Prüfingenieure der SRS Sachverständige für Fahrzeugwesen GmbH in Hannover und Hameln untersuchen auch Fahrzeuge zur Personenbeförderung wie Taxis und Omnibusse nach den Bestimmungen der BOKraft (Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr).

Untersuchungen nach §§ 41, 42 (2) bzw. 42 (1) BOKraft
Taxen, Mietwagen, Omnibusse und Fahrzeuge zur Personenbeförderung müssen jährlich zur Hauptuntersuchung und Untersuchung nach BOKraft. Hier helfen wir Ihnen gerne. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns!

Foto: Kröner/GTÜ